Das Bundeskabinett hat im Zuge der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes Regelungen zum rechtlichen und regulatorischen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen. Bis Ende des Jahres soll eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung vorliegen.
Zur Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen ist die zeitnahe Etablierung einer starken Wasserstoffwirtschaft ein elementarer Baustein. Voraussetzung hierfür ist der Aufbau einer zukunftsfähigen Wasserstoffinfrastruktur - in Baden-Württemberg sowie im gesamten Bundesgebiet. Im Rahmen der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Bundesregieung Regelungen zum rechtlichen und regulatorischen Rahmen für ein künftiges Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland beschlossen. Ziel ist es, die deutsche Wasserstoffinfrastruktur in den EU-Binnenmarkt einzubetten und so die Weichen für eine künftige Wasserstoffversorgung zu stellen.
Das Wasserstoff-Kernnetz wird in den kommenden Monaten von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert. In der ersten Stufe soll das Wasserstoff-Kernnetz wichtige Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Anschließend findet eine breite Konsultation der Öffentlichkeit, der Länder und verschiedener Marktteilnehmer statt. Die endgültige Ausgestaltung des Netzes genehmigt die Bundesnetzagentur. Bis Ende des Jahres soll in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert werden.
Diese bedarfsbasierte Planung soll sich an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen orientieren und sich über das Wasserstoff-Kernnetz hinausgehend mit dem Wasserstoffbedarf relevanter Abnehmer, wie energieintensiven Unternehmen, auseinandersetzen.
Quelle: BMWK