© Shutterstock / Borislav Bajkic

EU-Verordnung für eine bessere Infrastruktur

Für den weiteren Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe haben sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 27. März 2023 auf verbindliche nationale Mindestziele in der sognannten AFIR-Verordnung geeinigt.

Die Infrastruktur für PKW, Nutzfahrzeuge und Schiffe mit alternativem Antrieb soll in der EU deutlich ausgebaut werden. Der Kompromissvorschlag für die „Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ (abgekürzt „AFIR“, bisher Richtlinie 2014/94/EU) wurde in der Nacht auf Dienstag, 27. März 2023, erreicht. Insbesondere der Ausbau der E-Ladesäulen steht im Fokus. Aber auch die Tankinfrastruktur für Wasserstoff und LNG soll deutlich verbessert werden. Außerdem soll eine bessere Transparenz hinsichtlich der Verfügbarkeit, der Wartezeiten und der Preise durch eine EU-Datenbank für alternative Kraftstoffe bis 2027 erreicht werden.

 

Klimafreundliche Mobilität für das Erreichen der Klimaziele

Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für die EU zur Umsetzung des Legislativpakets „Fit für 55“ und somit für das Erreichen der Klimaziele. Im Bereich Mobilität ist eine ausreichende, öffentlich zugängliche Infrastruktur für alternative Antriebe dazu essenziell. Die AFIR-Verordnung benennt konkrete Zahlen für E-Ladestationen sowie Wasserstoff- und LNG-Tankstellen.

 

Nachfolgend sind die wichtigsten Details zu den konkreten Vorgaben für eine erweiterte Infrastruktur für die EU-Staaten zusammengefasst.

EU-Vorgaben für die E-Ladeinfrastruktur:

  • Flächendeckende Ladeinfrastruktur für E-PKW: Bis Ende 2025 soll alle 60 Kilometer eine Ladeleistung entlang des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes entstehen. Und die Mitgliedstaaten sollen zusätzlich pro neuzugelassenem Elektrofahrzeug eine 1,3 kW Ladeleistung neu aufbauen.
  • Für E-Nutzfahrzeuge und E-Busse wird alle 120 km eine Ladestation und zwei LKW-Ladestationen auf sicheren Parkplätzen entlang des TEN-V-Kernnetzes vorgeschrieben.
  • Die AFIR-Verordnung legt auch klare Vorgaben für das Bezahlen an der Ladesäule fest. Mit QR-Codes soll eine kontaktlose Kartenzahlung für jeden Ladepunkt vorgeschrieben werden. Und der Ad-hoc-Preis soll als Preis pro kWh oder pro Kilogramm angezeigt werden.

EU-Vorgaben für die Errichtung von Wasserstofftankstellen:

  • Bis Ende 2030 soll alle 200 Kilometer entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Kernnetzes) eine Wasserstofftankstelle errichtet werden.
  • An städtischen Knotenpunkten und multimodalen Knotenpunkten soll zudem der Aufbau einer Infrastruktur für die Betankung mit gasförmigem Wasserstoff aufgebaut werden.

Auch für LNG-Tankstellen gibt es Ausbauziele und neue Vorschriften für die Infrastruktur für emissionsfreie oder emissionsarmer Fahrzeuge und Schiffe

 

Zeitnaher Beschluss für alle EU-Mitglieder

In der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV-1) hat die schwedische Präsidentschaft am Mittwoch, 29. März 2023, über das Ergebnis der Trilogverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem EU-Parlament informiert. Anschließend muss die vorläufige Einigung noch formal vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden und die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich werden, damit diese nach einer Übergangszeit von 6 Monaten für alle EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten kann. Den Vorschlag für die sogenannte „AFIR“-Verordnung, hatte die Europäische Kommission im Rahmen des„Fit for 55“-Pakets bereits im Juli 2021 vorgelegt. Mit der Einigung am 27. März 2023, wird dieser größtenteils umgesetzt.

 

Quelle: Europäische Kommission

 

Logo of Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Logo of E-Mobil BW