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Bund fördert Ausbau öffentlicher H2-Tankstellen für Nutzfahrzeuge

Das Bundesverkehrsministerium fördert im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie den Ausbau öffentlicher Wasserstofftankstellen. Förderanträge können bis zum 10. Mai 2023 eingereicht werden.

Schriftzug "Wasserstoff tanken" auf blauem Hintergrund einer Wasserstofftankstelle
Der neue Förderaufruf des BMDV soll Wasserstoff tanken in Deutschland künftig einfacher machen.
© H2 MOBILITY Deutschland

Damit zeitnah ein europäisch verknüpftes Initialnetz an Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland entstehen kann, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Ausbau öffentlicher Wasserstofftankstellen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Tankstellen im Straßenverkehr für schwere Nutzfahrzeuge und der Erfüllung ambitionierter Zielvorgaben in Anlehnung an den Kommissions-Entwurf der europäischen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - kurz AFIR. Diese wird derzeit noch im Trilog der EU-Institutionen verhandelt. Der Förderaufruf wurde im Rahmen des "Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff‐ und Brennstoffzellentechnologie Phase II" (NIP II) veröffentlicht.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden nach dem aktuellen Aufruf Investitionszuschüsse für den Aufbau von Wasserstoffbetankungsinfrastruktur im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeuge.

Die Voraussetzung für eine Beantragung und anschließende Berücksichtigung im weiteren Verfahren sind die perspektivischen AFIR‐Anforderungen an Wasserstoffbetankungsinfrastruktur:

  • Es muss eine Betankung mit gasförmigem Wasserstoff bei 700 bar möglich sein.
  • Es muss eine tägliche Betankungskapazität von mindestens 2000 Kilogramm gewährleistet werden.
  • Der Standort der Wasserstofftankstelle muss am TEN‐V-Netz (Transeuropäisches Netz) oder innerhalb von zehn km Entfernung von der nächsten Ausfahrt zum TEN-V-Netz lokalisiert sein oder innerhalb eines Städtischen Knotens im Sinne der TEN-V-Verordnung (Allgemeine Ausrichtung) liegen.
  • Die Tankstelle muss für leichte und schwere Nutzfahrzeuge benutzbar sein.
  • Es muss ferner sichergestellt werden, dass über die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer der Wasserstofftankstelle ausschließlich erneuerbarer Wasserstoff eingesetzt wird.

 

Online-Seminar zum Förderaufruf

Förderanträge im Rahmen dieses Förderaufrufs können bis zum 10. Mai über das easy‐Online-Portal eingereicht werden. Eine Checkliste erleichtert die Antragsstellung. Der Projektträger Jülich und die NOW GmbH veranstalten am 19. April 2023 ein digitales Informationsseminar rund um den Förderaufruf. Für das Online-Seminar können Sie sich hier anmelden.

 

Quelle: NOW GmbH / BMDV

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