© Shutterstock / petrmalinak

Gesetzlicher Rahmen

Die große Bedeutung von Wasserstoff als Energieträger für die langfristige Transformation hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft spiegelt sich auch auf politischer Ebene wieder. Auf Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene wurden bereits Strategien einer wasserstoffbasierten Energiegewinnung erarbeitet. Diese legen den national wie international vereinbarten Klimaschutzzielen konkrete Maßnahmen zugrunde.

Ein kurzer Überblick über ausgewählte Regularien rund um Wasserstoff und das Energiesystem fasst auf dieser Seite bestehende gesetzliche Rahmenbedingungen zusammen.

Europäische Union

Als Rahmenwerk der Energiewende hat die Kommission im Juli 2020 die Strategie zur Integration des Energiesystems veröffentlicht. Ziel ist, das europäische Energiesystem als Ganzes stärker zu integrieren, indem Energieträger, Infrastrukturen und Verbrauchssektoren vernetzt werden. Hierfür nennt die Strategie 38 Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Effizienz der Energiesysteme zu steigern und zugleich die Kosten für die Gesellschaft zu reduzieren.

 

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2020 eine Europäische Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa veröffentlicht („A hydrogen strategy for a climate-neutral Europe“). Die europäische Strategie bildet den Rahmen nationaler und regionaler Wasserstoffstrategien und Ansätze, die im Unionsgebiet bereits entwickelt wurden. Zur Verwirklichung des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050 stellt Wasserstoff einen wichtigen Teil der Lösung dar. Im Zuge der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems zielt die europäische Wasserstoffstrategie darauf ab, das Dekarbonisierungspotenzial von Wasserstoff in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr zur Stromerzeugung zu nutzen. Insbesondere die Förderung von grünem Wasserstoff soll zur Emissionsreduktion in der Europäischen Union beitragen. Auf Basis eines schrittweisen Überganges basiert die EU-Wasserstoffstrategie auf einem stufenweisen Ansatz.

Zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Strategie wurde die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen. Führende Vertreter aus Industrie und Zivilgesellschaft, Minister der nationalen und regionalen Ebene sowie die Europäische Investitionsbank beteiligen sich in der Allianz, um eine Investitionspipeline für den Ausbau der Wasserstofferzeugung in der EU aufzubauen und die Nachfrage nach sauberem Wasserstoff in der EU zu fördern.

 

Auf EU-Ebene legt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) die Ziele für den Anteil Erneuerbarer Energien in der Stromversorgung fest. Die Richtlinie sieht eine Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien im Bruttoendverbrauch um mindestens 32 Prozent bis zum Jahr 2030 vor.

 

Die sogenannte Alternative Fuel Infrastructure Directive (AFID), übersetzt der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Richtlinie 2014/94/EU) wurde im Jahr 2014 verabschiedet. Ziel ist die Förderung alternativer Kraftstoffe durch den Aufbau der entsprechenden Infrastruktur in den Mitgliedstaaten der EU. Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, Entwicklungspläne für die Infrastruktur alternativer Kraftstoffe aufzustellen. Dadurch soll der Ausbau von Tankstellen und Ladestationen für alternative Kraftstoffe gefördert werden.

Auf eine Überprüfung der Implementierung im Jahr 2017 hin kündigte die Kommission im European Green Deal eine Überarbeitung der Richtlinie an.

 

Bund und Land

Im Juni 2020 hat die Bundesregierung die nationale Wasserstoffstrategie veröffentlicht und damit einen Handlungsrahmen für die stärkere Nutzung und den Ausbau der Wasserstofftechnologie in der Bundesrepublik geschaffen. Insbesondere die Förderung von grünem Wasserstoff nimmt in der NWS eine zentrale Rolle ein, um einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele für 2030 zu leisten. Ziel ist es, Wasserstoff zur Dekarbonisierung zu nutzen. Die Strategie definiert die Schritte, die auf nationaler Ebene nötig sind, um durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Darüber hinaus sollen neue Wertschöpfungsketten für die digitale Wirtschaft geschaffen werden und die internationale energiepolitische Zusammenarbeit weiterentwickelt werden.

 

Mit dem Ziel, die Energieversorgung nachhaltig zu gestalten und umzubauen, trat 2000 das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2000) in Kraft. Als zentrales Steuerungsinstrument zum Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland wurde das Gesetz seither wiederholt aktualisiert und weiterentwickelt. Das Gesetz sieht unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien vor. Das EEG von 2017 strebt eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent bis 2050 an. Zuletzt wurde im Dezember 2020 eine Reform des EEG 2017 beschlossen, welche im Oktober 2021 in Kraft trat. Eine weitere Gesetzesnovelle ist für 2023 vorgesehen.

 

Die baden-württembergische Wasserstoff-Roadmap gibt die weiteren Schritte vor, um das Land zu einem führenden Standort der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu etablieren. Anhand von 29 Maßnahmen legt die Roadmap die Handlungsschwerpunkte im Land für die Sektoren Mobilität, Industrie, Gebäude und Stromerzeugung fest. Zur Entwicklung dieser fand ein umfassender Beteiligungsprozess statt, um die Perspektiven von Stakeholdern und Fachexperten in die Ausarbeitung der Roadmap einzubinden. Insgesamt beteiligten sich mehr als 300 Stakeholder, darunter auch mehrere Landesministerien. Die Wasserstoff-Roadmap wurde im Dezember 2020 beschlossen und baut auf der nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung auf.

 

Logo of Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Logo of E-Mobil BW