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Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge erhalten Förderung

Das Bundesverkehrsministerium hat einen neuen Förderaufruf für den Ausbau öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge veröffentlicht. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden.

Hinter einer Tanksäule mit der Aufschrift "Hydrogen" stehen mehrere große LKW auf einem Parkplatz.
Der Ausbau einer Wasserstofftankstellen-Infrasturktur für Nutzfahrzeuge steht im Fokus der Förderrichtlinie.
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Zur Unterstützung des Infrastrukturausbaus für alternative Antriebe im Straßenverkehr hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) – kurz NIP II – und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Über diese wurden bisher Brennstoffzellenfahrzeuge im Straßenverkehr wie zum Beispiel Busse, Müllsammelfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und PKW in Flotten sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur und Wasserstoffproduktionsanlagen gefördert.

 

Inhalt des Förderaufrufs

Gefödert wird die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die im Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgegeben. Dabei beträgt die Förderquote 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Fördermittel können ebenfalls für den Aufbau von Elektrolyseuren zur Versorgung der Tankstellen mit aus erneuerbaren Quellen erzeugtem Wasserstoff beantragt werden. In diesem Fall beträgt die Förderquote 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der Anlage.

 

Quelle: NOW GmbH

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