Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Verkehr unterstützen mit dem Förderprogramm gemeinsam den Aufbau einer Infrastruktur in Baden-Württemberg. Der Förderaufruf adressiert batterieelektische sowie wasserstoffbasierte Antriebe für schwere Nutzfahrzeuge. Anträge können bis zum 26. Juni 2023 eingereicht werden.
Zur Reduzierung der CO2-Emissionen ist ein tiefgreifender Umbau der Energiesysteme und eine weitreichende Umstellung auf innovative und emissionsarme Technologien in allen Sektoren notwendig. Im Verkehrssektor sind Nutzfahrzeuge für circa ein Drittel der Gesamtemissionen verantwortlich – davon gut die Hälfte allein im Fernverkehr. Der Antriebssystemwechsel bei schweren Nutzfahrzeugen hat daher besondere Relevanz für die Senkung der Treibhausgasemissionen. Um alternative Antriebe verstärkt auf die Straße zu bringen, muss europaweit eine Lade- und Tankinfrastruktur für die Strom- und Wasserstoffversorgung aufgebaut werden. Mit dem neuen Förderprogramm geht Baden-Württemberg als Transitland im Herzen Europas voran und unterstützt den Ausbau der Infrastruktur zur Energieversorgung schwerer Nutzfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellenantrieb.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Verkehr unterstützen mit dem Förderprogramm gemeinsam den Aufbau einer Infrastruktur in Baden-Württemberg. Der Förderaufruf adressiert batterieelektische sowie wasserstoffbasierte Antriebe für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist es, in einem ersten Schritt Demonstratoren für Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur für Langstrecken-Lkw an öffentlichen Straßen in Baden-Württemberg zu errichten. Dabei soll insbesondere die Kombination aus Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur gefördert werden. Für den Zeitraum bis 2026 stehen insgesamt bis zu 21 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Das Förderprogramm gliedert sich in vier Förderbausteine:
Die Projekte sollen zum 1. Januar 2024 starten und mit einer maximalen Laufzeit von 30 Monaten grundsätzlich zum Dienstag, 30. Juni 2026, enden. Die Frist zum Einreichen der Projektskizzen endet am 26. Juni 2023.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft