Um die Energiewende im Land zu beschleunigen, sollen künftig mehr Flächen für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden können. Hierfür hat der Ministerrat die Erhöhung der landesspezifischen Zuschlagsgrenze beschlossen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) ist essentiell für die Erreichung der Klimaschutzziele sowie die Energiewende als solche. Um den Umstieg auf regenerative Energiequellen voranzubringen, muss der EE-Ausbau deutlich beschleunigt werden. Neben der Windenergie stellt die Solarenergie eine der Schlüsseltechnologien für die Strom- und Wärmeversorgung dar. Daher sollen jetzt mehr Flächen in Baden-Württemberg für Photovoltaik(PV)-Anlagen genutzt werden können.
Damit die Nutzung von mehr Flächen für PV-Anlagen ermöglicht wird, hat der Ministerrat am Dienstag, 31. Mai 2022, beschlossen, die landesspezifische Zuschlagsgrenze in der Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) zu erweitern. So möchte die Landesregierung möglichst vielen Projekten aus dem Land eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen derBundesnetzagentur für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ ermöglichen. Konkret bedeutet das, dass die bisherige Begrenzung von 100 auf 500 Megawatt angehoben wird. Im vergangenen Jahr ist die in der FFÖ-VO bisher definierte Obergrenze von 100 Megawatt erstmalig überschritten worden, sodass die Bundesnetzagentur nicht alle Gebote aus Baden-Württemberg berücksichtigen konnte. Neben Baden-Württemberg machen auch Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch.
Die Verfügbarkeit von ausreichend Flächen zur Erzeugung regenerativer Energie beeinflusst zusätzlich die Standortwahl von Unternehmerinnen und Unternehmern, was der Staatssekretär des baden-württembergischen Umweltministeriums, Andre Baumann, betonte. Dies stelle insbesondere im Vergleich mit dem Norden Deutschlands einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor dar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg