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Landespreis sucht Vorbilder für junge Unternehmen

Zum 15. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden Unternehmenspersönlichkeiten, die neben wirtschaftlichen Erfolg auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten. Bewerbungen sind bis zum 26. Februar 2024 möglich.

Eine Gruppe Studierender diskutiert beim gemeinsamen Lernen.
Unternehmenspersönlichkeiten aller Branchen können mit dem Landespreis ausgezeichnet werden.
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Die Landesregierung und die L-Bank Baden-Württemberg zeichnen in diesem Jahr zum 15. Mal Unternehmenspersönlichkeiten aus Baden-Württemberg aus. Mit dem Landespreis für junge Unternehmer werden Geschäftsideen made in THE LÄND ausgezeichnet und Unternehmer:innen junger Firmen prämiert. Die Gewinner:innen erwartet ein Preisgeld von 90.000 Euro für die drei Erstplatzierten.

 

Vorbilder für Selbstständigkeit

Der Landespreis für junge Unternehmer prämiert Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Das heißt all jene, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Als Vorbilder sollten die gesuchten Unternehmenspersönlichkeiten einerseits nach wirtschaftlichem Erfolg streben, zugleich aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten. Soziales Engagement und nachhaltiges Wirtschaften machen das Profil der gesuchten Vorbilder komplett.

 

Teilnahmekriterien beim Landespreis

Prämiert werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und auf die mindestens eines der oben genannten Kriterien zutrifft. Teilnehmen können Unternehmenspersönlichkeiten aller Branchen, die ihr Unternehmen ab dem 1. Januar 2014 gegründet oder übernommen haben. Zudem muss das Unternehmen bereits erfolgreich am Markt etabliert sein, seinen Firmensitz in Baden-Württemberg haben und dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen.

Teilnahmeschluss ist Montag, 26. Februar 2024.

 

Quelle: L-Bank BW

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