Stationäre Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff können einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit Wasserstoff leisten. Im Genehmigungsverfahren solcher Anlagen sind Genehmigungsbehörden verantwortlich für die Bewertung von CE-Konformitätserklärungen. Als Hilfestellung hierbei wurde nun ein neuer Leitfaden veröffentlicht.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtshaft Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit der e-mobil BW die Erstellung eines Konformitätsleitfadens veranlasst. Dieser stellt für gängige stationäre Wasserstofftechnologien die jeweiligen Anforderungen für die Konformität dar. So soll der Leitfaden Genehmigungsbehörden eine Hilfestellung bei der Bewertung von vorliegenden CE-Konformitätserklärungen bezüglich Vollständigkeit, Inhalt und Umfang bieten.
Die Erzeugung und Anwendung von grünem Wasserstoff zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Emissionen und zur Erreichung von Klimaschutzzielen gewinnt sowohl weltweit als auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Bis zum Jahre 2030 soll sich der Wasserstoffverbrauch in Deutschland verdoppeln, was unter anderem den Neubau von stationären Elektrolyseanlagen zur H2-Erzeugung voraussetzt. Stationäre Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff spielen neben einer zukunftsfesten Wasserstoffinfrastruktur eine zentrale Rolle für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Wasserstoff.
Genehmigungsbehörden sind von der Planung, über den Bau bis hin zur Inbetriebnahme von stationären Anlagen zur Wasserstofferzeugung beteiligt. Aufgrund der geringen Anzahl in Betrieb befindlicher Anlagen existieren bisher keine Erfahrungswerte, auf die im Genehmigungsprozess zurückgegriffen werden kann. Ein Teil von Genehmigungsverfahren ist die Bewertung von CE-Konformitätserklärungen der Anlage durch die Genehmigungsbehörde. An diesem Punkt setzt der neue Leitfaden an.
Allgemein müssen industrielle Anlagenin ihrer Gesamtheit mit dem legislativen Rahmen für stationäre Anwendungen übereinstimmen. In der Europäischen Union ist eine Konformitätserklärung samt zugehöriger CE-Kennzeichnung notwendig, um ein Produkt auf dem europäischen Markt zu vertreiben. Mit der Konformitätserklärung der Europäischen Union (EU) wird besttätigt, dass ein in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht. Die Konformität wird durch den Hersteller erklärt, muss jedoch durch eine notifzierte Stelle überprüft werden.
Der Konformitätsleitfaden für stationäre Anlagen der Wasserstofftechnologie steht online zur Verfügung und kann kostenlos heruntergeladen werden.