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Klimaschutz im Mittelstand: Bund fördert Dekarbonisierung der Industrie

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Dekarbonisierung der Industrie. Gefördert wird die Umstellung von fossilen Energien auf Strom oder grünen Wasserstoff. Eine Antragstellung ist bis zum 30. November 2024 möglich.

In einer menschlichen Hand liegt eine grüne Kugel, die aussieht als wäre sie mit Gras bewachsen. Auf der Kugel sind Windräder, Bäume und Tiere zu sehen.
Die neue Förderrichtlinie soll Unternehmen beim Klimaschutz unterstützen.
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Um das Erreichen der Klimaschutzziele im Industriesektor voranzutreiben und zugleich den Hochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein neues Förderprogramm veröffentlicht. Die Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" unterstützt klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Der Fokus der Förderung liegt auf dem industriellen Mittelstand. Für die die gesamte Programmlaufzeit stehen finazielle Mittel in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können bis zum 30. November 2024 beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrie (KEI) Skizzen einreichen.

 

Emissionsreduktion durch den Einsatz von Strom oder Wasserstoff

Grundsätzlich fördert das Programm BIK Investitionen aller Industriesektoren, die mindestens 40 Prozent CO2-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen, indem Unternehmen ihre Prozesse von fossilen Brennstoffen auf Strom oder erneuerbaren Wasserstoff umstellen. Die Dekarbonisierung durch Emissionsreduktion sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind in der Praxis häufig eng miteinander verbunden. Die Themen werden daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt.  Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

Gefördert werden Vorhaben in zwei Modulen:

  • Dekarbonisierung der Industrie (Modul 1): Gefördert werden Vorhaben mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
  • Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) (Modul 2): Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt.

 

Ergänzung für Klimaschutzverträge

Für das Förderprogramm BIK ist eine Laufzeit bis 2030 vorgesehen, wobei es jährliche Förderwettbewerbe geben soll. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Zur Förderung der Transformation hin zu mehr Klimaschutz ergänzt das neue Förderprogramm das Instrument der Klimaschutzverträge. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

 

Workshop zur Skizzeneinreichung

Zur Unterstützung im Einreichungsprozess bietet das KEI wir für alle Förderinteressierten am 25. September 2024 einen digitalen Workshop zur Skizzeneinreichung für Modul 1 an. Bei der Veranstaltung wird das Modul 1 detailliert vorgestellt. Zu den Inhalten zählen zudem der Zeitplan, weitere Inhalte und Fallbeispiele. Eine Anmeldung ist auf der Website des KEI möglich,

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrie

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