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Förderung für alternative Antriebe im Schienenverkehr

Das Bundesverkehrsministerium fördert alternative Antriebe auf der Schiene mit insgesamt 141 Millionen Euro. Anträge können bis zum 31. August 2022 eingereicht werden.

Eine Straßenbahn des öffentlichen Nahverkehrs steht am Gleis an einem Bahnhof.
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) führt das Förderprorgramm alternativer Antriebe im Schienenverkehr fort. Nun ist der zweite Aufruf zur Antragseinreichung gestartet. Insgesamt stehen 141 Millionen Euro im Jahr 2022 für Bewilligungen zur Verfügung. Gefördert werden klimafreundliche, alternative Antriebe im Schienenpersonennah- und Güterverkehr. Die Frist zur Antragseinreichung endet am 31. August 2022.

 

Mehr alternative Antriebe im Schienenverkehr

Mit der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr unterstützt das BMDV seit Februar 2021 die Marktaktivierung und den Markthochlauf alternativer Antriebstechnologien auf der Schiene. Ziel ist es, den Elektrifizierungsgrad der Schienenverkehrsleistung im Personen- und Güterverkehr erhöhen.

Schwerpunkte des Förderaufrufs sind folgende Technologien:

  • Schienenpersonennahverkehr: batterieelektrische sowie brennstoffzellenbasierte Triebzüge
  • Schienengüterverkehr: hybride Antriebstechnologien (z.B. Dual-Mode- und Batterie-Hybrid-Technologie)
  • Errichtung von Lade- und Betankungsinfrastruktur für die alternativen Antriebe sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
  • Studien zu Einsatzmöglichkeiten im jeweiligen Streckennetz

 

Quelle: BMDV, NOW GmbH

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