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Förderung: Brennstoffzellen-Pkw in Flotten

Das Bundesverkehrsministerium fördert die Anschaffung von Brennstoffzellen-PKW in Flotten. Mindestens zehn Fahrzeuge müssen pro Förderantrag beschafft werden. Antragsfrist ist der 16. August 2021.

Display der Tankanzeige an einer Wasserstofftankstelle
Um bei der Marktaktivierung der Brennstoffzellen-Technologie zu unterstützen, fördert das Bundesverkehrsministerium aktuell die Anschaffung von Brennstoffzellen-PKW in Flotten.
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Anschaffung von klimafreundlichen Brennstoffzellen-Pkw in Flotten. Nun findet ein weiterer Förderaufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen­technologie (NIP 2) statt. Insgesamt stehen hierfür bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Unterstützung der Marktaktivierung

Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ unterstützt das BMVI die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Im Fokus des aktuellen Aufrufs steht die Förderung von Brennstoffzellen-PKW in Flotten. Es sind ausschließlich Brennstoffzellen-PKW in Flotten ab 10 Fahrzeugen je Antrag förderfähig. Anträge können bis zum 16. August 2021 eingereicht werden. Eine Lieferzusage für die Anzahl beantragter Fahrzeuge seitens des Herstellers ist vorzulegen.

Quellen: Projektträger Jülich / NOW GmbH

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