Ein neues Förderprogramm unterstützt mit rund 100 Millionen Euro die Wasserstofferzeugung im Land. Gefördert wird der Aufbau lokaler Elektrolyseure mit integrierten Konzepten zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff für die regionale Versorgung. Anträge können bis zum 15. Mai 2025 elektronisch eingereicht werden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt mit dem neuen Förderprogramm „ELY“ die lokale Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch Wasser-Elektrolyse. Ziel ist es, bereits mittelfristig eine hinreichend flächendeckende Versorgung mit Wasserstoff im Land zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Unternehmen zu sichern.
"Grüner Wasserstoff ist als ein Schlüsselfaktor zur Einhaltung der Klimaschutzziele aus der Energiewende nicht mehr wegzudenken. Die von uns durchgeführte landesweite Erhebung hat gezeigt, dass der Bedarf an erneuerbarem Wasserstoff schneller steigt und deutlich höher ist als bislang angenommen," sagt Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker zum Start des Förderprogramms. "Es ist dabei wichtig, dass wir uns nicht nur auf die geplanten großen Wasserstoffnetze verlassen, sondern rechtzeitig auch lokale Infrastrukturen aufbauen."
Das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz soll künftig über eine Länge von rund 9.000 Kilometern zentrale Standorte, wie große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, mit Wasserstoff versorgen. Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2024 den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für H2-Kernnetz genehmigt und damit ein wichtiges Signal für den Wasserstoffhochlauf gesetzt. In Baden-Württemberg werden jedoch nicht alle Regionen durch das Wasserstoff-Kernnetz abgedeckt, zudem wird die Umsetzung des Netzes noch Zeit in Anspruch nehmen. "Damit wir notwendige und zeitkritische Wasserstoff-Bedarfe nach Möglichkeit decken können, ist es erforderlich, bereits jetzt in Erzeugungskapazitäten vor Ort zu investieren und damit die Wertschöpfungsketten rechtzeitig aufzubauen", so die baden-württembergeische Energieministerin.
Daher hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft das Förderprogramm "ELY" ins Leben gerufen. Damit soll die Errichtung von lokalen Elektrolyseuren mit integrierten Konzepten zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff für die regionale Versorgung gezielt unterstützt werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Aufbau von Wasserstoff-Hubs in Baden-Württemberg. Die Elektrolyseure und Wasserstoff-Hubs sollen weitestgehend im Einklang mit dem regionalen Ausbau des Stromnetzes und dem regionalen Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) errichtet beziehungsweise erweitert werden. Der parallele Auf- und Ausbau ist von hoher Bedeutung für die Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele in Baden-Württemberg.
Neben der Neuerrichtung von lokalen Elektrolyseuren mit integrierten Konzepten zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff für die regionale Versorgung werden im Förderprogramm auch Investitionen in eine bedarfsgerechte Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren für zusätzliche Abnehmer von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt. Neu zu errichtende Elektrolyseure oder die Erweiterung eines Elektrolyseurs müssen eine elektrische Nennleistung von mindestens 1 Megawatt (1 MWel) aufweisen. Die Fördersumme soll in der Regel zehn Millionen Euro pro Projekt nicht überschreiten, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind es maximal 8,25 Millionen Euro pro Projekt. Die Beihilfeintensität (Förderquote) beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, bei KMU kann der Prozentsatz höher liegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zur Antragstellung wird das elektronische Antragssystem „pt-outline“ genutzt. Hier müssen Antragsunterlagen bis spätestens Donnerstag, 15. Mai 2025 eingereicht werden. Der Projektträger Karlsruhe übernimmt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Beratung, Antragsannahme, Bewilligung, die Auszahlung und die Abrechnung der Zuwendung, die Entgegennahme und die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Antragsberechtigt für die Neuerrichtung oder eine Erweiterung eines Elektrolyseurs sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind. Darunter fallen auch kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg