Die Bundesregierung hat sich auf die Kraftwerksstrategie geeinigt. Im Rahmen eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes werden insgesamt 12,5 Gigawatt an Kraftwerkskapazität und 500 Megawatt an Langzeitspeichern ausgeschrieben. Zentraler Bestandteil ist die Ausschreibung von H2-ready-Gaskraftwerken. Die erste Ausschreibung ist für Ende 2024 / Anfang 2025 geplant.
Im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft konnte die Bundesregierung auch eine Einigung auf die Kraftwerksstrategie erzielen. Die Einigung ist auch mit den Dienststellen der Europäischen Kommission abgestimmt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, mehr Wasserstoffkraftwerke in das deutsche Energiesystem zu integrieren. Insgesamt sollen insgesamt 12,5 Gigawatt an Kraftwerkskapazität und 500 Megawatt an Langzeitspeichern ausgeschrieben werden.
Die Umsetzung der neuen Strategie erfolgt im Rahmen eines sogenannten "Kraftwerkssicherheitsgesetzes" und ist in zwei Säulen aufgeteilt:
Die H2-ready-Gaskraftwerke müssen gemäß der Nationalen Wasserstoffstrategie ab dem achten Jahr ihrer Inbetriebnahme bzw. Modernisierung auf den Betrieb mit grünem oder blauen Wasserstoff umgestellt werden. Die reinen Wasserstoffkraftwerke müssen sofort mit Wasserstoff betrieben werden (Wasserstoffsprinter).
Die geplanten neuen Kraftwerke sollen jeweils überwiegend im sogenannten "netztecnischen Süden" Deutschlands zugebaut werden. So soll die Netzstabilität erhöht und Redispatchkosten - also die Kosten für den von Stromnetzbetreibern angeordneten Eingriff in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken - gesenkt werden.
Mit der neuen Kraftwerksstrategie werden bei den Kraftwerken die Investitionskosten (Capex) und ab dem Umstieg auf Wasserstoff für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr die Differenzkosten zwischen Wasserstoff und Erdgas (Opex) gefördert. Die erste Ausschreibung im Rahmen des neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes ist für Ende 2024 oder Anfang 2025 geplant.
Als nächster Schritt finden sechswöchige Konsultationen zu den beiden Säulen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes statt. Auf dieser Basis wird anschließend eine finale beihilferechtliche Genehmigung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes erfolgen. Dieses bildet laut Bundesminister Robert Habeck "die Brücke in einen umfassenden, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus". Die konkreten Optionen für die Ausgestaltungsvarianten des Kapazitätsmechanismus und deren zentralen Vor- und Nachteile will das BMWK in einem Optionenpapier zusammenfassen und vorlegen. Dies soll im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem konsultiert werden. Die Bundesregierung wird auf dieser Basis eine Entscheidung treffen und dann den entsprechenden Kapazitätsmechanismus ausarbeiten und mit der Europäischen Kommission besprechen. Der umfassende Kapazitätsmechanismus soll 2028 operativ sein.
Erneuerabre Energien (EE), wie Windenergie und Photovoltaik, sind elementarer Bestandteil einer klimafreundlichen Energieversorgung und damit auch für das Erreichen der Klimaschutzziele. Die EE-Erzeugung ist durch externe Faktoren jedoch häufig starken Schwankungen ausgesetzt, was zur Herausforderung für die künftige Versorgungssicherheit mit Energie werden kann. Um ausreichend flexible Kapazitäten an Energie für die Stromversorgung bereitzustellen, spielen insbesondere Wasserstoffkraftwerke eine entscheidende Rolle. Diese stellen zusätzliche Energie bereit und können die durch den Kohleausstieg fehlenden Kapazitäten an Strom ausgleichen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),Bundesnetzagentur